http://www.rewi.hu-berlin.de/Projekte/PSV/index.html
Über die
strafrechtliche Verfolgung der DDR-Systemkriminalität wird in der
Öffentlichkeit fast ein Jahrzehnt nach Herstellung der staatlichen Einheit
unverändert kontrovers diskutiert. Mit Aufmerksamkeit werden die Strafprozesse
verfolgt und die in ihnen gefällten Entscheidungen registriert. Die Reaktionen
auf die Tätigkeit der Justiz decken das gesamte Meinungsspektrum ab. Sie
reichen von Enttäuschung über einen zu milden Umgang mit Funktionsträgern der
DDR bis hin zum Vorwurf der "Siegerjustiz". Ein Beleg für die andauernde
Aktualität des Themas ist die erneute Diskussion über eine Amnestie.
In dieser Situation ist eine
kritische wissenschaftliche Begleitung der strafrechtlichen Reaktionen auf die DDR-Vergangenheit
notwendig. Denn die Strafprozesse und ihre gesellschaftliche Wahrnehmung sind
für das Verhältnis vieler Bürger zum Rechtsstaat prägend. Nach wie vor steht in
Frage, ob der Rechtsstaat eine adäquate Antwort auf die Systemkriminalität in der
DDR gefunden hat.
Das Projekt untersucht den
strafrechtlichen Umgang mit der DDR-Vergangenheit aus juristischer und
zeitgeschichtlicher Perspektive. In juristischer Hinsicht ist zu klären und zu
bewerten, wie sich die Justiz innerhalb des vorgegebenen rechtlichen Rahmens
verhält. Das zeitgeschichtliche Interesse gilt insbesondere dem historischen
Wert der in den Verfahren festgestellten Sachverhalte.
Die
Materialbasis des Projekts ist denkbar breit: Die relevanten
Verfahrensmaterialien aus den einschlägigen Prozessen - neben Urteilen vor
allem Anklageschriften, gerichtliche Beschlüsse und
Revisionsbegründungsschriften - stehen zur Verfügung. Den Zugang gewährleistet
eine Kooperationsvereinbarung mit den Justizbehörden der Länder Berlin,
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, in
der auch den Belangen des Datenschutzes Rechnung getragen wird.
Berlin ist für das Projekt der
ideale Standort. Die zentralen Ermittlungen und die wesentlichen Strafverfahren
zur sog. Regierungskriminalität der DDR finden hier statt. Eine Durchführung
des Projekts an der Humboldt-Universität drängt sich auf. Die erneuerte Juristische Fakultät der
Humboldt-Universität hat angesichts der Staatsnähe der früheren Sektion
Rechtswissenschaft besonderen Anlaß, sich mit der juristischen Verarbeitung der
DDR-Vergangenheit zu befassen.
Das Projekt ist auf fünf Jahre
angelegt und wird von der Volkswagen-Stiftung finanziert. Die Förderung hierfür
umfaßt Personalmittel für wissenschaftliche Mitarbeiter und Hilfskräfte sowie
Promotionsstipendien. Neben den Dissertationen wird die Herausgabe einer
Dokumentation der Strafverfahren in mehreren Bänden ein Ergebnis des Projekts
sein. Die 1998 begonnene zweite Projektphase dient der Einordnung der aktuellen
deutschen Erfahrungen in einen historischen und internationalen Zusammenhang.
Zum einen wird ein Vergleich mit den justitiellen Reaktionen auf die
nationalsozialistischen Verbrechen durchgeführt. Ein internationaler Vergleich
soll die Besonderheiten der deutschen Lösung hervortreten lassen und neue
Ansätze für eine Bewertung dieser Lösung bieten.
Das Projekt wird von den
Professoren Klaus Marxen und Gerhard Werle geleitet, die seit 1993 am Institut
für Kriminalwissenschaften der Humboldt-Universität
zu Berlin tätig sind. Beide haben auf dem Gebiet der Zeitgeschichte des Rechts
umfangreich publiziert und verfügen über einschlägige Projekterfahrungen
Mit dem
am 1. Januar 2000 begonnenen Post-Doc-Projekt `Zweierlei Maß? Die
Strafverfolgung von NS-Verbrechen und DDR-Systemkriminalität durch die bundesdeutsche
Strafjustiz``soll die strafrechtliche Bewältigung der DDR-Systemkriminalität
historisch eingeordnet werden. Die Aufgabenstellung besteht darin, präziser als
bisher geschehen, das Verhalten der bundesdeutschen Strafjustiz und ihr
Versagen in der Nachkriegszeit zu analysieren und mit der strafrechtlichen
Aufarbeitung der DDR zu vergleichen.
Trotz
der unterschiedlichen Ausgangslagen 1945 und 1989 und auch wenn die
Unrechtsdimensionen nicht miteinander vergleichbar sind, handelte es in beiden
vorangegangenen Regimen um Taten, die von der Staatsführung initiiert und
gefördert worden sind. Daher sind die auftauchenden strafrechtlichen Probleme
und ihre Lösung miteinander vergleichbar. Der Vergleich schärft generell das
analytische Instrumentarium des historischen Verstehens. Vielfalt und
Widersprüchlichkeit historischer Prozesse können so erschlossen werden.
Jede
Maxime einer strafrechtlichen Gleichbehandlung von NS-Verbrechen und
DDR-Staatskriminalität verkennt dabei, dass sich inzwischen – nicht zuletzt
aufgrund der Fehler und Unterlassungen der Vergangenheitsbewältigung der
NS-Verbrechen – die Maßstäbe der Kritik an organisiertem Staatsunrecht
verschärft haben. Diesen unterschiedlichen Maßstäben in Gesetzgebung,
Strafverfolgung und Rechtsprechung soll im Rahmen des Projekts nachgegangen
werden. Die Quellengrundlage bildet die umfassende juristische und
zeithistorische Literatur sowie die einschlägigen Urteile.