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Forschungsprojekt Strafjustiz und DDR-Vergangenheit

http://www.rewi.hu-berlin.de/Projekte/PSV/index.html

 

Über die strafrechtliche Verfolgung der DDR-Systemkriminalität wird in der Öffentlichkeit fast ein Jahrzehnt nach Herstellung der staatlichen Einheit unverändert kontrovers diskutiert. Mit Aufmerksamkeit werden die Strafprozesse verfolgt und die in ihnen gefällten Entscheidungen registriert. Die Reaktionen auf die Tätigkeit der Justiz decken das gesamte Meinungsspektrum ab. Sie reichen von Enttäuschung über einen zu milden Umgang mit Funktionsträgern der DDR bis hin zum Vorwurf der "Siegerjustiz". Ein Beleg für die andauernde Aktualität des Themas ist die erneute Diskussion über eine Amnestie.

In dieser Situation ist eine kritische wissenschaftliche Begleitung der strafrechtlichen Reaktionen auf die DDR-Vergangenheit notwendig. Denn die Strafprozesse und ihre gesellschaftliche Wahrnehmung sind für das Verhältnis vieler Bürger zum Rechtsstaat prägend. Nach wie vor steht in Frage, ob der Rechtsstaat eine adäquate Antwort auf die Systemkriminalität in der DDR gefunden hat.

Das Projekt untersucht den strafrechtlichen Umgang mit der DDR-Vergangenheit aus juristischer und zeitgeschichtlicher Perspektive. In juristischer Hinsicht ist zu klären und zu bewerten, wie sich die Justiz innerhalb des vorgegebenen rechtlichen Rahmens verhält. Das zeitgeschichtliche Interesse gilt insbesondere dem historischen Wert der in den Verfahren festgestellten Sachverhalte.

Die Materialbasis des Projekts ist denkbar breit: Die relevanten Verfahrensmaterialien aus den einschlägigen Prozessen - neben Urteilen vor allem Anklageschriften, gerichtliche Beschlüsse und Revisionsbegründungsschriften - stehen zur Verfügung. Den Zugang gewährleistet eine Kooperationsvereinbarung mit den Justizbehörden der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, in der auch den Belangen des Datenschutzes Rechnung getragen wird.

Berlin ist für das Projekt der ideale Standort. Die zentralen Ermittlungen und die wesentlichen Strafverfahren zur sog. Regierungskriminalität der DDR finden hier statt. Eine Durchführung des Projekts an der Humboldt-Universität drängt sich auf. Die erneuerte Juristische Fakultät der Humboldt-Universität hat angesichts der Staatsnähe der früheren Sektion Rechtswissenschaft besonderen Anlaß, sich mit der juristischen Verarbeitung der DDR-Vergangenheit zu befassen.

Das Projekt ist auf fünf Jahre angelegt und wird von der Volkswagen-Stiftung finanziert. Die Förderung hierfür umfaßt Personalmittel für wissenschaftliche Mitarbeiter und Hilfskräfte sowie Promotionsstipendien. Neben den Dissertationen wird die Herausgabe einer Dokumentation der Strafverfahren in mehreren Bänden ein Ergebnis des Projekts sein. Die 1998 begonnene zweite Projektphase dient der Einordnung der aktuellen deutschen Erfahrungen in einen historischen und internationalen Zusammenhang. Zum einen wird ein Vergleich mit den justitiellen Reaktionen auf die nationalsozialistischen Verbrechen durchgeführt. Ein internationaler Vergleich soll die Besonderheiten der deutschen Lösung hervortreten lassen und neue Ansätze für eine Bewertung dieser Lösung bieten.

Das Projekt wird von den Professoren Klaus Marxen und Gerhard Werle geleitet, die seit 1993 am Institut für Kriminalwissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin tätig sind. Beide haben auf dem Gebiet der Zeitgeschichte des Rechts umfangreich publiziert und verfügen über einschlägige Projekterfahrungen

 

Mein Post-Doc-Projekt (e-mail: post@thomas-horstmann.de)

 

Mit dem am 1. Januar 2000 begonnenen Post-Doc-Projekt `Zweierlei Maß? Die Strafverfolgung von NS-Verbrechen und DDR-Systemkriminalität durch die bundesdeutsche Strafjustiz``soll die strafrechtliche Bewältigung der DDR-Systemkriminalität historisch eingeordnet werden. Die Aufgabenstellung besteht darin, präziser als bisher geschehen, das Verhalten der bundesdeutschen Strafjustiz und ihr Versagen in der Nachkriegszeit zu analysieren und mit der strafrechtlichen Aufarbeitung der DDR zu vergleichen.

 

Trotz der unterschiedlichen Ausgangslagen 1945 und 1989 und auch wenn die Unrechtsdimensionen nicht miteinander vergleichbar sind, handelte es in beiden vorangegangenen Regimen um Taten, die von der Staatsführung initiiert und gefördert worden sind. Daher sind die auftauchenden strafrechtlichen Probleme und ihre Lösung miteinander vergleichbar. Der Vergleich schärft generell das analytische Instrumentarium des historischen Verstehens. Vielfalt und Widersprüchlichkeit historischer Prozesse können so erschlossen werden.

 

Jede Maxime einer strafrechtlichen Gleichbehandlung von NS-Verbrechen und DDR-Staatskriminalität verkennt dabei, dass sich inzwischen – nicht zuletzt aufgrund der Fehler und Unterlassungen der Vergangenheitsbewältigung der NS-Verbrechen – die Maßstäbe der Kritik an organisiertem Staatsunrecht verschärft haben. Diesen unterschiedlichen Maßstäben in Gesetzgebung, Strafverfolgung und Rechtsprechung soll im Rahmen des Projekts nachgegangen werden. Die Quellengrundlage bildet die umfassende juristische und zeithistorische Literatur sowie die einschlägigen Urteile.